Entscheidungen zu § 19a Abs. 3 RAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1998/4/3 98/19/0025

Mit dem angefochtenen Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien wurde der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Abteilung III des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 21. Oktober 1997, mit dem über Ersuchen des JF vom 20. Oktober 1997 anstelle des Beschwerdeführers Rechtsanwalt Dr. AD in einer näher bezeichneten Rechtssache gemäß § 45 Abs. 1 RAO zum Vertreter des JF bestellt worden war, keine Folge gegeben. Begründend führte die belangte Behörde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.04.1998

RS Vwgh 1998/4/3 98/19/0025

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art131 Abs1;RAO 1868 §19a Abs1;RAO 1868 §19a Abs3;RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 45 Abs 4 RAO kann nicht entnommen werden, daß diese auch dem Schutz des Individualinteresses eines Rechtsanwaltes auf BEIBEHALTUNG seiner Stellung als Verfahre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.04.1998

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