Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 14. Juli 1993 zedierte der Kreditnehmer der Klägerin jener zur Abdeckung offener Kredite zahlungshalber „unter Berücksichtigung des Schreibens" seines Rechtsanwaltes, des Beklagten jene Beträge, die aufgrund des vor dem Bezirksgericht Salzburg geführten Aufteilungsverfahrens des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse beim Beklagten einlangen würden. In dem erwähnten Schreiben an die Klägerin hielt der Beklagte Rechtsvertret... mehr lesen...
Norm: RAO §19 Abs2 RAO §19 Abs3 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4DSt 1872 §2 EDSt 1990 §1 C1 RAO §19 Abs2 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990
Rechtssatz:
Ein Vorgehen nach § 19 Abs 2 RAO setzt jedenfalls die Zustimmung des Rechtsanwaltes voraus; daß dieser verpflichtet wäre, dem S... mehr lesen...