Norm:        RAO §30 Abs1RAO                               
Rechtssatz:          Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt.                     Entscheidungstexte                                 Bkv 4/04      Entscheidungstext  OGH  01.08.2006  Bkv 4/04                                           Bkv 2/06      Entscheidungstext  OGH  01.08.2006  Bkv 2...                    mehr lesen...