Entscheidungen zu § 16 RAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/3/30 2002/06/0159

Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 24. Jänner 2000 wurde dem vor einem Schöffengericht dieses Gerichtes angeklagten W. H. nach § 41 Abs. 2 StPO ein Rechtsanwalt als Verteidiger beigegeben. Mit Bescheid der Abteilung I des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 25. Jänner 2000 wurde der Beschwerdeführer, welcher als Rechtsanwalt in Innsbruck tätig und Mitglied der Tiroler Rechtsanwaltskammer ist, in der näher bezeichneten Strafsache zum Vertreter des Beschuldigten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.2004

RS Vwgh 2004/3/30 2002/06/0159

Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: AHR;RAO 1868 §15 idF 1999/I/071;RAO 1868 §16 idF 1999/I/071;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs3 Z3;RAT;
Rechtssatz: Den von der ständigen Vertreterversammlung der österreichischen Rechtsanwaltskammern erstellten Honorarrichtlinien (AHR) kommt als kodifiziertem Gutachten über die Angemessenheit der im RATG nicht näher geregelten anwaltlichen Leistungen für die Honorarberechnung dort Bede... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2004

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