A) IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde der Frau Dr. A. B. LL.M. (LSE) gegen die Spruchpunkte a) und b) der Bescheidausfertigung des Ausschusses (Plenum) der Wiener Rechtsanwaltskammer für Wien, vom 8.1.2019, Zl. Vs …, nach Teileinschränkung des verfahrensleitenden Antrags sowie nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 29.9.2020, zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs. 1 i.V.m. 2 Verwa... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin MMag. Dr. Salamun über die Anträge auf Kostenersatz des Rechtsanwaltes Herrn Dr. A. B. und der Rechtsanwältin Frau Dr. C. D. vom 25.4.2019 den BESCHLUSS gefasst: I. Gemäß § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 VwGVG werden die Anträge auf Kostenersatz mangels gesetzlicher Grundlage zurückgewiesen. römisch eins. Gemäß Paragraph 28, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz eins, VwGVG werden die Anträge auf ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Schopf über die Beschwerde der Frau Dr. LL.M. (LSE) B. O., Wien, R., gegen den Bescheid der Rechtsanwaltskammer Wien, vom 17.01.2017, Zahl: Vs 2822/2014 betreffend den Antrag vom 04.02.2015 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig. Entscheidungsgründe: Folgender... mehr lesen...