Entscheidungen zu § 11 Abs. 3 RAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2003/5/5 2000/10/0137

Hinsichtlich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses vom 20. September 1999, Zlen. 99/10/0060, 0061, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurden die Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (UVS) vom 22. und 24. Februar 1999, mit denen Anträge der Beschwerdeführerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufung gegen Straferkenntnisse des Magistrates Wien gemäß § 71 Abs. 1 AVG abgewies... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.05.2003

RS Vwgh 2003/5/5 2000/10/0137

Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;RAO 1868 §11 Abs2;RAO 1868 §11 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/10/0138
Rechtssatz: Nach Widerruf der Vollmacht ist der Rechtsanwalt gemäß § 11 Abs 3 RAO (abgesehen vom Ablauf der Frist des § 11 Abs 2 RAO) zu weiteren Vertretungshandlungen nicht verpflichtet (vgl zB da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.2003

TE Vwgh Beschluss 1998/3/18 96/09/0222

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.03.1998

RS Vwgh 1998/3/18 96/09/0222

Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;RAO 1868 §11 Abs2;RAO 1868 §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 92/02/0208 1 Stammrechtssatz Zur Wirksamkeit des Widerrufes einer Vollmacht genügt nicht, wenn dieser Widerruf dem Rechtsanwalt bekannt gegeben wird; vielmehr muß dies auch der Behörde gegenüber mitgeteilt werden. Da die Erstbehörde von der Auflösung des Vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/11 92/02/0208

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis (Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO) abgewiesen. Zugleich wurde diese Berufung als verspätet zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 366/92, die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0208

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;AVG §10;AVG §71 Abs1 Z1;RAO 1868 §11 Abs2;RAO 1868 §11 Abs3;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Zur Wirksamkeit des Widerrufes einer Vollmacht genügt nicht, wenn dieser Widerruf dem Rechtsanwalt bekannt gegeben wird; vielmehr muß dies auch der Behörde gegenüber mitgeteilt werden. Da die Erstbehörde von der Auflösung des Voll... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

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