Gründe: Der Angeklagte Werner Hans M*** hat gegen das angefochtene Urteil fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet (S 173). Nach der Zustellung einer Ausfertigung dieses Erkenntnisses an den von ihm gewählten Verteidiger am 14.Dezember 1987 (S 181) teilte jener dem Erstgericht mit Schriftsatz vom 23. d.M, der am folgenden Tag dort einlangte, die einvernehmlich vorgenommene Auflösung des Vollmachtsverhältnisses mit (ON 33). Am 26.Dezember 1987 verfaßte der genann... mehr lesen...
Norm: RAO §11 Abs2RAO §11 Abs3StPO §63 Abs2
Rechtssatz: Das Abgrenzungskriterium zwischen der Kündigung und dem Widerruf einer Vollmacht durch den Machtgeber gemäß § 11 Abs 2 oder Abs 3 RAO ist mit Rücksicht auf den Sinn des Gesetzes darin zu erblicken, dass der in § 11 Abs 3 RAO angeordnete ausnahmsweise Wegfall der nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle vorgesehenen Verpflichtung des Rechtsanwaltes zur Fortsetzung seiner Vertretungstätigkeit die Da... mehr lesen...