IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Kienast über die Beschwerde des Herrn Dr. A. B. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Landstraße, vom 13.12.2019, Zl. VStV/ …/2019, betreffend Übertretungen des Kraftfahrgesetzes (KFG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 13.7.2020 zu Recht: I. römisch eins. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde hinsichtlich der Spruc... mehr lesen...