Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 7.Jänner 1985 bis 30.Juni 1987 gegen ein monatliches Bruttoentgelt von S 5.000 (14 x jährlich) beim Verein "Badener Reitclub" beschäftigt und führte dort später auch die Kantine. Die Klägerin war auch Vereinsmitglied und in dieser Eigenschaft schon ab 19.Oktober 1984 erstmals zur ersten Kassierin des Vereines bestellt worden; sie wurde in dieser Funktion in der Hauptversammlung am 22.März 1985 und am 11.April 1986 bestätigt. Ab 20. März 19... mehr lesen...