Entscheidungen zu § 27 Abs. 2 VerG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1955/3/12 Rkv28/55

Norm: 3.RStAG BGBl 1954/23 §3 VerG §27 Abs2 VerG § 27 heute VerG § 27 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz: Dem Liquidator stehen alle den Vereinsorganen zukommenden Rechte zu, somit auch die Berechtigung zur Erhebung von Rückstellungsansprüchen für den aufgelösten Verein - soweit nicht die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.1955

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