Norm: 3.RStAG BGBl 1954/23 §3 VerG §27 Abs2 VerG § 27 heute VerG § 27 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz:
Dem Liquidator stehen alle den Vereinsorganen zukommenden Rechte zu, somit auch die Berechtigung zur Erhebung von Rückstellungsansprüchen für den aufgelösten Verein - soweit nicht die... mehr lesen...