Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein behördlich genehmigter Verein, dessen Hauptzweck die Förderung und Ausübung der Jagd im Gemeindegebiet von R***** ist. Mit der vorliegenden Klage stellte der Kläger folgende Begehren: 1. es werde festgestellt, daß der Ausschluß des Klägers vom 24.Februar 1991 aus der beklagten Partei rechtsunwirksam sei, in eventu 2. es werde festgestellt, daß die Mitgliedschaft des Klägers mit 31. Dezember 1990 nicht erloschen sei und er folgli... mehr lesen...
Norm: ABGB §26VerG §4VerG §10
Rechtssatz: Eine Statutenänderung ist unter den Voraussetzungen des § 26 ABGB (erlaubt, nicht durch die politischen Gesetze verboten oder offenbar der Sicherheit, öffentlicher Ordnung oder den guten Sitten widerstreitend) im Verhältnis zwischen Verein und Mitgliedern bindend. Der Anmeldung bei der Vereinsbehörde und Nichtuntersagung durch die Behörde kommt nur deklarative Bedeutung zu. Entscheid... mehr lesen...
Norm: VerG §4VerG §10
Rechtssatz: Satzungen (hier: österreichischer Wirtschaftsbund) können durch eine statutenwidrige Observanz keineswegs derogiert werden. Entscheidungstexte 6 Ob 706/87 Entscheidungstext OGH 26.11.1987 6 Ob 706/87 Veröff: NRsp 1988/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080286 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 4. Dezember 1981 beim Erstgericht eingelangten und in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 5. März 1982 ausgedehnten Klage begehrte die Klägerin gegenüber dem beklagten Verein die Feststellung, daß am 4. November 1981 kein rechtswirksamer Beschluß des Vereinsvorstandes des Beklagten gefaßt wurde, gemäß welchem die Klägerin von der Funktion der Bundesvorsitzenden des Beklagten enthoben und als Vereinsmitglied des Beklagten ausgeschlosse... mehr lesen...
Norm: VerG §1VerG §10VerG 2002 §7
Rechtssatz: Bei der Einberufung der Vereinsversammlung begangene Formfehler beeinflussen die Gültigkeit der Wahlen und Beschlüsse nicht jedenfalls, weil der dabei eindeutig zum Ausdruck gekommenen Willenserklärung der Vereinsmitglieder gegenüber einer bloßen Formvorschrift der Vorrang zukommt. Entscheidungstexte 6 Ob 678/76 Entscheidungstext OGH 27.0... mehr lesen...
Norm: VerG §10
Rechtssatz: Aus den Worten "Zweigvereinen (Filialen)" ergibt sich grundsätzlich, daß das Gesetz diese Begriffe gleichsetzt (in concreto - Art 17 der Satzung des Ukrainischen Medizinischen - Charitativen Dienstes in Österreich - gegenteilig). Entscheidungstexte 7 Ob 30/65 Entscheidungstext OGH 25.02.1965 7 Ob 30/65 Eu... mehr lesen...
Norm: JN §1VerG §10ZPO §599
Rechtssatz: Für die von Mitgliedern eines Vereines gegen den Verein erhobene Klage, einen von der Generalversammlung gefaßten Mehrheitsbeschluß auf Änderung der Satzungen für nichtig zu erklären, ist der ordentliche Rechtsweg zulässig. Zur Beschlußfassung der Generalversammlung über eine Satzungsänderung ist, wenn die Satzungen hierüber nichts enthalten, Stimmenmehrheit genügend; jedoch ist, wenn eine andere Art der ... mehr lesen...