Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer XXXX brachte in seinem verfahrenseinleitenden Antrag (Datenschutzbeschwerde) vom 16.10.2018 an die belangte Behörde zusammengefasst vor, der Beschwerdegegner, der XXXX (in der Folge auch mitbeteiligte Partei), habe ihn in seinen Rechten nach Art. 14, Art. 15 Abs. 1 lit. g und Abs. 2 DSGVO verletzt. Konkret habe der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1... mehr lesen...