Entscheidungen zu § 84 Abs. 1 IO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2021/8/3 8Ob80/21d

Norm: IO §84 Abs1
Rechtssatz: Die Überwachungspflicht des Insolvenzgerichts erfasst alle Tätigkeitsbereiche des Insolvenzverwalters. Auch die Weisungsbefugnis des Insolvenzgerichts ist zumindest grundsätzlich umfassend. Die Überwachungs- und Weisungsbefugnis des Insolvenzgerichts ist nicht auf den „operativen Bereich der Insolvenzverwaltertätigkeit“ beschränkt. Dem Gericht ist es zB auch möglich, im Fall der Säumnis eines Insolvenzverwalters mi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.08.2021

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