Entscheidungen zu § 162 IO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2006/3/23 12Os94/05y

Norm: FinStrG §22 Abs3FinStrG §33 Abs1BAO §162StGB §223StGB §293
Rechtssatz: Bei tatsächlicher Leistung der als Absetzbeträge geltend gemachten Zahlungen vermag die Unterlassung oder Verweigerung der Empfängerbenennung (allein) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG nicht zu begründen, weil der (die Absetzbeträge nicht berücksichtigende, somit höhere) Abgabenanspruch erst durch die Nichtbenennung entsteht. Auch der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.2006

TE OGH 2006/3/23 12Os94/05y

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Entscheidung | OGH | 23.03.2006

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