Norm: FinStrG §22 Abs3 FinStrG §33 Abs1 BAO §162 StGB §223 StGB §293 FinStrG Art. 1 § 22 heute FinStrG Art. 1 § 22 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2024 FinStrG Art. 1 § 22 gültig von 01.01.2016 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Günther V***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Günther V***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins, 11, dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in Salzburg vorsätzlich unter Verletzung der abgab... mehr lesen...