Beim Zollamt S behängt gegen den Revisionswerber ein Abgabenverfahren nach dem Alkoholsteuergesetz und Finanzstrafverfahren. Mit Eingabe vom 2. September 2013 beantragte er, diese Angelegenheit nach § 20 Abs. 4 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 - AVOG 2010, in eventu nach § 3 AVOG 2010 an das Zollamt I zu delegieren. Beim Zollamt S behängt gegen den Revisionswerber ein Abgabenverfahren nach dem Alkoholsteuergesetz und Finanzstrafverfahren. Mit Eingabe vom 2. September ... mehr lesen...