Entscheidungen zu § 12 AVOG 2010

Datenschutzbehörde

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TE Dsk Empfehlung 2016/5/9 DSB-D213.438/0002-DSB/2016

GZ: DSB-D213.438/0002-DSB/2016 vom 9. Mai 2016 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] EMPFEHLUNG Die Datenschutzbehörde spricht aus Anlass eines amtswegigen Prüfverfa... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk Empfehlung | 09.05.2016

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