Begründung: Der im Zuge des Verfahrens verstorbene Hofrat Dr. Alfred J***** war von Februar 1989 bis zu seiner Pensionierung Ende des Jahres 1995 Leiter des Finanzamtes S*****. Seine Bruttopension betrug im Oktober 2000 S 67.599. Neben den gesetzlichen Abzügen erfolgten Sonderabzüge zur Bedienung aushaftender Kreditkonten, sodass im Oktober 2000 ein Auszahlungsbetrag von knapp 20.000 S (EUR 1.430) verblieb. Die Ehegattin des ursprünglich Beklagten bezieht keine Eigenpension. Zwisc... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheiden vom 21. 7. 1995 hat die Berghauptmannschaft unter Berufung auf § 172 des Berggesetzes 1975 die Kläger je zur Überlassung von Teilflächen in ihrem Eigentum stehender Grundstücke zur Herstellung und zum Betrieb eines Leitungsabschnitts der Erdgasleitung von B***** nach T***** samt Zubehör auf Betriebsdauer an ein Mineralölunternehmen verpflichtet und jeweils Entschädigungen festgesetzt. Mit ihren dagegen erhobenen Berufungen bekämpften die Kläger unter ... mehr lesen...