Entscheidungsgründe: Der am 14. 11. 1970 geborene Kläger war seit 1. 9. 1988 als Balletttänzer in der Wiener Staatsoper bei den Österreichischen Bundestheatern beschäftigt. Nach der Ausgliederung der einzelnen Bundestheaterbetriebe wurde die nunmehr beklagte Partei Dienstgeber. Seit 1. 9. 1997 war der Kläger als Halbsolist beschäftigt. Mit Wirksamkeit ab 1. 9. 2005 wurden die Ballette der Wiener Staatsoper GmbH und der Volksoper Wien GmbH in eine Kompanie zusammengelegt, nämlich „... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 BThPG §2b Abs2 Z2 ArbVG § 105 heute ArbVG § 105 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2022 ArbVG § 105 gültig von 30.03.2017 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2017 ArbVG § 105 gültig von 01... mehr lesen...
Begründung: Der am 14. 11. 1970 geborene Kläger war seit 1. 9. 1988 als Balletttänzer in der Wiener Staatsoper bei den österreichischen Bundestheatern beschäftigt. Nach der Ausgliederung der einzelnen Bundestheaterbetriebe wurde die nunmehr beklagte Partei Dienstgeber. Seit 1. 9. 1997 war der Kläger als Halbsolist beschäftigt. Mit Wirksamkeit vom 1. 9. 2005 wurden die Ballette der Wiener Staatsoper GmbH und der Volksoper Wien GmbH in eine Kompanie, nämlich „Das Ballett der Wiener ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 BThPG §2b Abs2 Z2 ArbVG § 105 heute ArbVG § 105 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2022 ArbVG § 105 gültig von 30.03.2017 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2017 ArbVG § 105 gültig von 01... mehr lesen...