Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit bei der KommAustria (im Folgenden belangte Behörde) am 18. Februar 2015 eingelangtem Schreiben erhob XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden Beschwerdegegner) gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit a ORF-G. In dieser begehrte der Beschwerdeführer die Feststellung durch die belangte Behörde, "dass der Österreichische Rundfunk durch die Verbreitung der Behauptu... mehr lesen...