Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.03.2021 brachte der nunmehrige Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Sachverhaltsdarstellung betreffend zahlreicher Verdächtiger, die dadurch, dass sie ihn (als Beamten) auf sozialen Medien beschimpft hätten, strafrechtsrelevante Handlungen gesetzt hätten, ein und gab zugleich bekannt, dass er der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zur Verf... mehr lesen...