Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 MedienG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1993/1/26 4Ob94/92

Norm: MedienG §5 Abs2UrhG §42 Abs1
Rechtssatz: Die Redaktionskonferenz (Redaktionsversammlung, welcher alle fest angestellten Medienmitarbeiter angehören) ist eine geschlossene Einheit innerhalb eines Zeitungsunternehmens, deren Mitglieder schon durch die gemeinsamen Beziehungen zum Zeitungsunternehmen persönlich miteinander verbunden sind. Eine aus neunzehn Mitgliedern bestehende Zeitungsredaktion ist noch keine so große innerbetriebliche Einh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1993

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