Norm: MedienG §5 Abs2UrhG §42 Abs1 MedienG § 5 heute MedienG § 5 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2005
Rechtssatz: Die Redaktionskonferenz (Redaktionsversammlung, welcher alle fest angestellten Medienmitarbeiter angehören) ist eine geschlossene Einheit innerhalb e... mehr lesen...