IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin Mag.a Hillisch über die Beschwerde des Herrn Mag. A. B. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 21.8.2018, GZ: VStV/..., wegen Übertretung des 1. - 19. § 2 Verordnung der BPD Wien vom 31.1.1983 betreffend das Anbringen von Druckwerken an öffentlichen Orten, zu Recht: I. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als anstelle von 19 Einzelstrafen à... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Königshofer in der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 24.11.2015 über die Beschwerde der Frau L. D. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten, vom 26.09.2014, Zl. S 455/BV/14, wegen Übertretungen des Mediengesetzes, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte 1.) und 7.) Folge gegeben und das ... mehr lesen...