Entscheidungen zu § 74 Abs. 1 BauV

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 1999/07/26 303.11-22/98

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Gröbming vom 21.8.1998, GZ: 15.1-1997/1229, wurde dem Berufungswerber als Inhaber der Firma F K, Bauabdichtungen, Versiegelungen und Verfugungen mit der Betriebsstätte in D-N, folgende arbeitnehmerschutzrechtlichen Übertretungen vorgeworfen: Auf der Baustelle Neubau Verladerampe, geschah am 15.1.1997 gegen 15.15 Uhr ein Arbeitsunfall; im Zuge der nachfolgenden Unfallsaufnahme wurden Übertretungen nach der Bauarbeit... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 26.07.1999

RS UVS Steiermark 1999/07/26 303.11-22/98

Rechtssatz: Die Übertretungen eines Firmeninhabers nach § 74 Abs 1 BauV und § 154 Abs 1 BauV werden auch dann, wenn die diesbezüglichen Mängel auf einer inländischen Baustelle auftreten, im Ausland begangen, wenn sich der Sitz des betreffenden Unternehmens im Ausland befindet. So handelt es sich bei diesen Übertretungen nicht um Erfolgsdelikte, weshalb als Tatort grundsätzlich der Sitz der Unternehmensleitung anzusehen ist. Dort sind nämlich die Dispositionen und Anordnungen zur Verhinderu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 26.07.1999

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