Entscheidungen zu § 58 Abs. 1 BauV

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RS UVS Oberösterreich 1999/01/29 VwSen-280430/34/Gu/Pr

Rechtssatz: Die Verwendung eines unvollständigen Gerüstes, bei dem Brust-, Mittel- und Fußwehr fehlten, ist nur ein Delikt gemäß §62 Abs4 BauV. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.01.1999

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