Entscheidungen zu § 154 Abs. 1 BauV

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TE UVS Steiermark 2002/01/25 30.15-27/2001

Mit den Punkten 2.) bis 4.) des angefochtenen Straferkenntnisses wurden dem Berufungswerber in seiner Funktion als persönlich haftender Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der Firma S L OEG mit dem Sitz in A S, B A, nachstehende, anlässlich der Baustellenkontrolle vom 26.9.2000 hinsichtlich der Baustelle B, B A, festgestellte Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt: Punkt 2.) Eine Übertretung des § 68 A... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.01.2002

RS UVS Steiermark 2002/01/25 30.15-27/2001

Rechtssatz: § 159 Abs 4 Z 1 BauV sieht vor, dass die Nachweise der Arbeitnehmerunterweisungen nach § 154 Abs 1 (und Abs 5) BauV auf einer Baustelle zur Einsichtnahme aufliegen müssen, wenn die Arbeitnehmer dort länger als fünf Arbeitstage beschäftigt werden. Der Wortlaut "länger als fünf Tage beschäftigt ..." kann nur so interpretiert werden, dass es hiebei auf die Gesamtdauer der Arbeiten ankommt. Wird somit auf einer Baustelle insgesamt länger als fünf Arbeitstage gearbeitet, besteht di... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.01.2002

TE UVS Steiermark 1999/07/26 303.11-22/98

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Gröbming vom 21.8.1998, GZ: 15.1-1997/1229, wurde dem Berufungswerber als Inhaber der Firma F K, Bauabdichtungen, Versiegelungen und Verfugungen mit der Betriebsstätte in D-N, folgende arbeitnehmerschutzrechtlichen Übertretungen vorgeworfen: Auf der Baustelle Neubau Verladerampe, geschah am 15.1.1997 gegen 15.15 Uhr ein Arbeitsunfall; im Zuge der nachfolgenden Unfallsaufnahme wurden Übertretungen nach der Bauarbeit... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 26.07.1999

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