Norm: DSG 2000 §28
Rechtssatz: § 28 Abs 1 DSG 2000 stellt auf den Sonderfall ab, dass die Datenanwendung zwar zulässig ist, eine aus der spezifischen Situation des Betroffenen heraus vorgenommene Interessenabwägung aber zu Gunsten des Betroffenen ausfällt. Der Rechtsweg des Betroffenen bei Nichtbeachtung des Widerspruchs führt im Fall eines Auftraggebers des öffentlichen Bereichs über die Datenschutzkommission zu den Gerichtshöfen des öffentlic... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z5DSG §28KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB, durch die der Kunde der Übermittlung von Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste sowie an Refinanzierungsgeber des Kreditinstituts, denen geg... mehr lesen...