Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der "Generaldirektion" für die Post und Telekom Austria AG vom 28. April 1998 wurde er der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen und mit der Leitung der Abteilung "Personal Telekom Salzburg" betraut. Nach Einrichtung eines nachgeordneten Personalamtes Salzburg für Beamte de... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;DSG 1978 §11 Abs2;DSG 2000 §26 Abs1;DSG 2000 §26 Abs4;DSG 2000 §31 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 26 Abs. 1 und 4 sowie § 31 Abs. 1 DSG folgt, dass ein Begehren auf Akteneinsicht auf § 26 Abs. 1 DSG ebenso wenig wie auf das AuskunftspflichtG gestützt werden kann, richtet sich doch das darin umschriebene Auskunftsrecht nicht auf eine Einsichtnahme in Akten, ... mehr lesen...