Norm: Pensionsvereinbarung für die Bediensteten der DDSG §10 Abs4
Rechtssatz:
Wohl wird in § 10 Abs 4 KollV angeordnet, daß die "Zuschuß - Pension" zwischen mehreren Witwen zu teilen ist, doch kann dies nach dem gesamten Inhalt der diesbezüglichen Regelungen des Kollektivvertrages sinnvollerweise nur dahin ausgelegt werden, daß der Teilung die nach dem Kollektivvertrag den Hinterbliebenen zustehende Mindestversorgung unterliegen soll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Aus den kollektivvertraglichen Bestimmungen über die Witwenzuschußpension kann das von der beklagten Partei vertretene Ergebnis nicht abgeleitet werden. Gem § 10 Abs... mehr lesen...