Begründung: Mit der am 15.April 1996 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Mahnklage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei "als Träger der Sozialhilfe" die Zahlung von S 84.056,20 sA aus dem Titel der Rückforderung von zu Unrecht bezogener Ausgleichszulage des bei der klagenden Partei versicherten Waisenpensionisten Franz K*****, die der beklagten Partei für den Zeitraum 1990 und 1991 in der Klagshöhe zugekommen sei. Dazu erstattete die klagende Par... mehr lesen...
Norm: ASVG §106 Abs1ASVG §107 Abs1BSVG §71 Abs1BSVG §72 Abs1
Rechtssatz: Zu Unrecht erbrachte Geldleistungen können auch von anderen Personen als den primär Anspruchsberechtigten (Versicherten) zurückgefordert werden können, wenn sie Zahlungsempfänger im Sinne des § 71 Abs 1 BSVG (§ 106 Abs 1 ASVG) sind. Entscheidungstexte 10 ObS 95/97m Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 ObS 95/... mehr lesen...