Der Beschwerdeführer führt einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb einschließlich Pachtflächen auf eigene Rechnung und Gefahr. Unstrittig ist, dass die monatliche Beitragsgrundlage für diese Flächen (ausgehend von einem Einheitswert von EUR 400,-- für Eigengrund und EUR 1.200,-- für Pachtgrund) im Jahr 2004 EUR 227,85 betragen hat. Gleichzeitig hat der Beschwerdeführer im Kalenderjahr 2004 auch land(forst)wirtschaftliche Nebentätigkeiten als Holzakkordant für das Forstgut W. ausgeüb... mehr lesen...