Aus der Begründung: des angefochtenen Bescheides, aus der Beschwerde und aus dem vorgelegten zweitinstanzlichen Verwaltungsakt ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer hat am 21. März 2003 eine formularmäßige "Meldung einer land (forst)wirtschaftlichen Nebentätigkeit" an die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt für das Jahr 2002 erstattet. Den formularmäßigen Vordruck "Einnahmen EUR" hat der Beschwerdeführer durchgestrichen und darüber geschrieben "lt. EINKOMMENSTEUER", in die... mehr lesen...