Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, die sich im Wesentlichen in einer wörtlichen Wiedergabe der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 24. 11. 1998, 10 ObS 386/98g (teilweise veröff. ARD 5002/4/99) erschöpft, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, die sich im Wesentlichen in einer wörtlichen Wiederga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Knappschaftsalterspension. Mit Bescheid vom 1. 6. 1995 wurde ausgesprochen, daß sein Anspruch auf den für seinen Sohn Helmut, geboren am 31. 3. 1976, über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus zuerkannten Kinderzuschuß von 650 S mit 30. 6. 1995 ende und das Ausmaß der Knappschaftsalterspension daher ab 1. 7. 1995 auf monatlich 27.263,60 S herabgesetzt werde. Grund für die Entziehung des Kinderzuschusse... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 51.ASVG §262BSVG idF 18.BSVGNov §135GSVG idF 19.GSVGNov §144
Rechtssatz:
Wenn der Kinderzuschuß mit rechtskräftigem Bescheid entzogen wurde, verbietet sich die Annahme dahin, daß ein Pensionist dennoch Anspruch auf diese Leistung gehabt hätte (10 ObS 144/94 = SSV-NF 8/62).
Entscheidungstexte 10 ObS 386/98g Entscheidungstext OGH 24.11.1998 10 ObS 386/98g ... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 ASVG idF 51.ASVGNov §262 BSVG §119 BSVG idF 18.BSVGNov §135 GSVG §128 GSVG idF 19.GSVGNov §144 ASVG § 252 heute ASVG § 252 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2024 ASVG § 252 gültig von 01.07.2014 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2014 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin bezieht seit 1.2.1988 eine Erwerbsunfähigkeitspension, die Klägerin bezieht seit 1.7.1990 eine vorzeitige Alterspension von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Zu diesen Pensionen erhielten sowohl die Klägerin als auch ihr Ehemann für den am 17.10.1972 geborenen Sohn Reinhard je einen Kinderzuschuß. Der Sohn maturierte im Juli 1992 und absolvierte in der Zeit vom 1. Oktober 1992 bis 31. Juli 1993 den Zivildienst. F... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 51.ASVGNov §262BSVG idF 18.BSVGNov §135GSVG idF 19.GSVGNov §144
Rechtssatz:
Wurde zu einer Pension bereits ein Kinderzuschuß gewährt, der vor dem 01.07.1993 weggefallen ist, sind auf im Falle einer späteren neuerlichen Gewährung nach dem 30.06.1993 die Rechtsvorschriften der 51. ASVGNov, 19.GSVGNov bzw 18.BSVGNov anzuwenden.
Entscheidungstexte 10 ObS 144/94 E... mehr lesen...