Norm: ASVG §252ASVG idF 51.ASVGNov §262BSVG §119BSVG idF 18.BSVGNov §135GSVG §128GSVG idF 19.GSVGNov §144
Rechtssatz: Die Kindeseigenschaft des Sohnes bleibt während des Zivildienstes nicht aufrecht; ein Pensionist hat während dieser Zeit keinen Anspruch auf Kinderzuschuß. Mit Beendigung des Zivildienstes lebt der Kinderzuschuß nicht wieder auf, sondern muß wegen (Fortsetzung der) Ausbildung neuerlich beantragt werden (10 ObS 144/94 = SSV-NF 8/... mehr lesen...