Entscheidungsgründe: Die am 5. 9. 1942 geborene Klägerin führte von 1. 8. 1991 bis 31. 12. 1999 einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert von S 151.000. Sie erwarb in der Zeit von 1. 10. 1957 bis 31. 12. 1999 insgesamt 323 für die Pensionsleistung zu berücksichtigende Versicherungsmonate. Darin enthalten sind 196 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung ohne zeitliche Deckung. In dem für die Berechnung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 17. 2. 2000 wurde der Klägerin ab 1. 1. 2000 eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit in Höhe von S 9.125,50 brutto monatlich zuerkannt. Dabei wurden für die Berechnung der Pensionshöhe unbestritten 353 in Österreich erworbene Versicherungsmonate (davon 157 Monate nicht deckende Kindererziehungszeiten), eine Bemessungsgrundlage (§ 113 BSVG) von S 23.776,--, eine Gesamtbemes... mehr lesen...
Norm: BSVG §113 BSVG § 113 heute BSVG § 113 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BSVG § 113 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 67/2001 BSVG § 113 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12. 1. 1943 geborene Klägerin führte von 1. 12. 1991 bis 31. 1. 2000 den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in G*****, mit einem Einheitswert von S 207.000,-- nach Überlassung durch ihren Ehegatten alleine. Die Klägerin erwarb in der Zeit von Februar 1958 bis einschließlich Jänner 2000 insgesamt 299 für die Pensionsleistung zu berücksichtigende Versicherungsmonate. Darin enthalten sind 118 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung ohne zeit... mehr lesen...