Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden: SVS) hat mit Bescheid vom 13.03.2023, AZ: XXXX , den Antrag des XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) vom 13.01.2023 auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer bis zum Stichtag 01.02.2023 erst 170 Versicherungsmonate erworben habe. Die Voraussetzungen f... mehr lesen...