Norm: Krnt LVBG §72 Abs2 litb
Rechtssatz:
Tätlichkeit gegen Vorgesetzten als Entlassungsgrund; keine Berücksichtigung der sozialen Lage des Arbeitnehmers. (§ 48 ASGG) Tätlichkeit gegen Vorgesetzten als Entlassungsgrund; keine Berücksichtigung der sozialen Lage des Arbeitnehmers. (Paragraph 48, ASGG)
Entscheidungstexte 9 ObA 56/90 Entscheidungstext OGH 28.02.1990 9 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem der Revisionswerber lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem der Revisionswerber lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt nicht vor (Paragraph 510, Ab... mehr lesen...