Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 22.11.2011 beantragte der Beschwerdeführer (BF) die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen mit der
Begründung: , dass sein 18. Geburtstag mehr als drei Jahre nach dem 30. Juni des Jahres, in dem er sein neuntes Schuljahr abgeschlossen habe, gelegen sei, und er sein Studium b... mehr lesen...