Norm: VBG §6 VBG § 6 heute VBG § 6 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/1999 VBG § 6 gültig von 01.07.1948 bis 31.12.1998
Rechtssatz:
Der Versetzungsbegriff dieser Bestimmung ist ausschließlich örtli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vertragsbediensteter und vollbeschäftigter Grenztierarzt ab 1.5.1979 der Grenzeintrittsstelle Hohenau dienstzugeteilt. Er fuhr nur bei Bedarf zur Abfertigung von durchschnittlich zwei Zügen täglich von seiner Praxis in Dürnkrut nach Hohenau; 1985 verlegte er seine Privatpraxis von Dürnkrut nach Wien, wodurch sich die frühere Fahrtzeit zum Dienstort von ca 30 Minuten auf 40 Minuten verlängerte. Vom 1.10.1993 bis 30.9.1998 wurde der Kläger karen... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GI VBG §6 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 VBG § 6 heute VBG § 6 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/1999 ... mehr lesen...
Norm: VBG §6 VBG § 6 heute VBG § 6 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/1999 VBG § 6 gültig von 01.07.1948 bis 31.12.1998
Rechtssatz:
Eine Versetzung, auf weniger als dreizehn Wochen befristet, die n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Schuljahr 1984/85 (10.9.1984 bis 31.8.1985) im örtlichen Bereich des Landesschulrates Salzburg und zwar am Bundesoberstufenrealgymnasium Akademiestraße (AS 46) als Vertragslehrerin IIc/l 1 in den Fächern Deutsch und Psychologie mit 10 Wochenstunden teilbeschäftigt (Beilage 2). Mit Schreiben vom 14.6.1985 teilte der Landesschulrat für Salzburg der Klägerin mit, daß auf Grund der erfolgten Stundenzuweisung für das Schuljahr 1985/86 ihre vo... mehr lesen...
Norm: VBG §6 VBG § 6 heute VBG § 6 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/1999 VBG § 6 gültig von 01.07.1948 bis 31.12.1998
Rechtssatz:
Als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstgebers ist dem Vertrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in Seckau wohnhafte Klägerin ist seit 1.10.1968 (mit einer Unterbrechung vom 15. bis 21.7.1969) bei der beklagten Gebietskörperschaft als (zuletzt vollbeschäftigte) diplomierte Röntgenassistentin angestellt. Auf ihr Dienstverhältnis finden laut Dienstvertrag 'die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) in Verbindung mit dem stmk.LG 1952/41' (ersetzt durch das LG vom 3.7.1974, LGBl 1974/125 idF LGBl 1984/34) in der jeweils geltenden Fassun... mehr lesen...
Der Kläger ist auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes vom Bundeskanzleramt, auswärtige Angelegenheiten, am 12. Mai 1945 im gehobenen Verwaltungsdienst für die österreichische Gesandtschaft in Prag angestellt worden. Er begehrt die Verurteilung der beklagten Republik Österreich zur Zahlung ihm gebührender Bezüge. Das Arbeitsgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision d... mehr lesen...
Norm: VBG §6 VBG § 6 heute VBG § 6 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/1999 VBG § 6 gültig von 01.07.1948 bis 31.12.1998
Rechtssatz:
Die Vereinbarung eines bestimmten Dienstortes (hier: Prag) schlie... mehr lesen...