Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG, der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG, der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft d... mehr lesen...