Begründung:     Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG, der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsteller behauptet zur 
Begründung:  seiner aus dem 
Spruch:  ersichtlichen Anträge folgenden Sachverhalt: Der Antragsgegner hat mit folgenden Dienstnehmergruppen 1. Dienstnehmern, die außerhalb der Kärntner Landes-Kranken-, H...                    mehr lesen...