Entscheidungen zu § 4 Abs. 2 VBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

RS Vwgh 1987/12/11 85/17/0166

Index: 32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z30;StVBG §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/06/22 87/15/0049 4 Stammrechtssatz Der Kreis der in § 4 Abs 2 erster Satz StVBG genannten Beitragsschuldner läßt keinerlei Raum für eine Ausdehnung der Beitragspflicht auf alle "Beförderer, Nutzungsberechtigten bzw Leistungserbringer" durch deren Qualifikation als Mieter. Ein ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1987

RS Vwgh 1987/12/11 85/17/0166

Index: 32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z30;StVBG §4 Abs2;
Rechtssatz: Auch im Falle eines nicht zu den Sattelzugfahrzeugen gehörenden Kraftfahrzeuges und eines von diesem gezogenen Anhängers können die beiden genannten Fahrzeuge verschiedene Zulassungsbesitzer aufweisen. In einem so gelagerten Fall sind zwei verschiedene Beitragsschuldner des Straßenverkehrsbeitrages gegeben. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1987

RS Vwgh 1987/12/11 85/17/0166

Index: 32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z10;KFG 1967 §2 Z11;KFG 1967 §2 Z12;KFG 1967 §37 Abs3;StVBG §1 Abs2;StVBG §4 Abs2;
Rechtssatz: Weisen Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger verschiedene Zulassungsbesitzer auf, dann ist Abgabenschuldner nach dem StVBG der Zulassungsbesitzer des Anhängers, zumal für Fahrzeuge, die (wie etwa ein Sattelzugfahrzeug) über keine Nutzlast verfügen, kein Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1987

RS Vwgh 1987/12/11 85/17/0166

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: StVBG §4 Abs2;
Rechtssatz: Der Fall, daß der Zulassungsbesitzer Beitragsschuldner sein soll, stellt die Regel, die weitersgenannten Fälle die Ausnahme dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985170166.X04 Im RIS seit 11.12.1987 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1987

RS Vwgh 1987/6/22 87/15/0049

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1090;StVBG §4 Abs2 Satz1;
Rechtssatz: Der Kreis der in § 4 Abs 2 erster Satz StVBG genannten Beitragsschuldner läßt keinerlei Raum für eine Ausdehnung der Beitragspflicht auf alle "Beförderer, Nutzungsberechtigten bzw Leistungserbringer" durch deren Qualifikation als Mieter. Ein Mietvertrag erschöpft sich nicht in einer bloßen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1987

RS Vwgh 1987/6/22 87/15/0049

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1090;ABGB §1165;HGB §1 Abs2 Z5;HGB §425;StVBG §4 Abs2 Satz1;
Rechtssatz: Überläßt der Zulassungsbesitzer eines Sattelaufliegers diesen dem Zulassungsbesitzer einer Sattelzugmaschine zur Beförderung von Gütern in seinem Auftrag, so stellen sich die solcherart durchgeführten Beförderungen als besondere Variante ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1987

RS Vwgh 1987/6/22 87/15/0049

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1090;ABGB §1165;HGB §1 Abs2 Z5;HGB §425;StVBG §4 Abs2 Satz1;
Rechtssatz: Befördert der Zulassungsbesitzer einer Sattelzugmaschine Güter mit dem Sattelauflieger eines anderen Zulassungsbesitzers in dessen Auftrag, so ist diese Tätigkeit, mag sie auch hinsichtlich der USt und der GewSt im Rahmen einer Organschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1987

RS Vwgh 1987/6/22 87/15/0049

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1090;StVBG §4 Abs2 Satz1;
Rechtssatz: Nach dem Willen des Gesetzgebers sind die Termini "vermietet" und "Mieter" in § 4 Abs 2 StVBG so zu verstehen, wie sie sich im Rahmen des Rechtsinstitutes der Miete in der österreichischen Rechtsordnung im allgemeinen darstellen. Sedes materiae sind die §§ 1090 ff ABGB. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1987

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