Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob ein "konkludenter" Sondervertrag "konkludent" genehmigt worden ist, zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob ein "konkludenter" Sondervertrag "konkludent" genehmigt worden ist, zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf di... mehr lesen...