Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Kündigung der Klägerin nach § 37 Abs 2 lit a NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 [GVBG] zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Fra... mehr lesen...
Norm: nöGVBG 1976 §37 Abs2
Rechtssatz:
Die Mißachtung ausdrücklicher Dienstanweisungen des Bürgermeisters als Vorgesetzter der Gemeindebediensteten trotz mehrmaliger Ermahnungen erfüllt jedenfalls den Kündigungstatbestand des § 37 Abs 2 lit a GVBG. Die Mißachtung ausdrücklicher Dienstanweisungen des Bürgermeisters als Vorgesetzter der Gemeindebediensteten trotz mehrmaliger Ermahnungen erfüllt jedenfalls den Kündigungstatbestand des P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Vom Berufungsgericht wurden nicht Feststellungen, die von denen des Erstgerichtes abweichen, getroffen, sondern lediglich im Rahmen der Stellungnahme zur Beweisrüge der beklagten Partei aus der Außerstreitstellung von Abs 1 der Klage durch die beklagte Partei sowie aus den vom Erstgericht getroffenen Feststellungen Schlüsse über die ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 lita VBG §34 Abs2 litbstmk GdVBG §35 Abs2 litastmk GdVBG §37 Abs2 litb VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 ... mehr lesen...
Norm: VBG §35 VBG §37 Abs2 VBG § 35 heute VBG § 35 gültig ab 01.04.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 VBG § 35 gültig von 29.01.2020 bis 31.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 VBG § 35 gültig von 08.01.2018 bis 28.01.... mehr lesen...