Norm: VBG §35 Abs1 litf
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 35 Abs 1 lit f VBG. Entscheidungstexte 4 Ob 99/59 Entscheidungstext OGH 10.10.1961 4 Ob 99/59 Veröff: Arb 7436 4 Ob 110/59 Entscheidungstext OGH 10.10.1961 4 Ob 110/59 European Case Law I... mehr lesen...
Der Kläger war Vertragsbediensteter des Bundes mit einer seit 16. November 1941 anrechenbaren Dienstzeit. Das Bundesministerium für Unterricht hat dieses Dienstverhältnis aufgekundigt und ausgesprochen, daß dem Kläger gemäß § 35 Abs. 1 lit. f des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 eine Abfertigung nicht zukommt. Vor Abschluß des Dienstverhältnisses mit dem Bundesministerium für Unterricht war der Kläger Bediensteter bei den österreichischen Bundesbahnen gewesen und stand im Genuß eines... mehr lesen...
Norm: VBG §35 Abs1 litf
Rechtssatz: Nur ein Anspruch auf Ruhegenuß oder Versorgungsgenuß oder auf Abfertigung aus einem pragmatischen, nicht schon aus jedem öffentlichen Dienstverhältnis beseitigt den Anspruch auf Abfertigung nach § 35 Abs 1 lit f VBG 1948. Entscheidungstexte 4 Ob 20/51 Entscheidungstext OGH 20.02.1951 4 Ob 20/51 Veröff: SZ 24/46 = EvBl 1951/173 S 227 = Ar... mehr lesen...