Der Kläger begehrt mit der am 15. 3. 1968 eingebrachten Klage die Feststellung, daß ein zur Republik Österreich bestehendes Dienstverhältnis ungeachtet der am 23. 2. 1968 erfolgten Kündigung über diesen Zeitpunkt hinaus weiterhin aufrecht fortbesteht. Der Kläger begrundete das Klagebegehren damit, daß er seit dem Jahre 1953 Vertragsbediensteter der beklagten Partei sei und daß auf sein Dienstverhältnis das Vertragsbedienstetengesetz 1948 Anwendung finde. Mit Schreiben des Landesschulr... mehr lesen...