Entscheidungen zu § 34 Abs. 1 VBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1970/1/20 4Ob104/69

Norm: PrivSchG §5VBG §34 Abs1
Rechtssatz: Durch einen rechtskräftigen Bescheid der Schulbehörde, mit dem gemäß § 5 Abs 6 PrivSchG die Verwendung eines bestimmten Lehrers untersagt wird, ist die weitere Beschäftigung dieses Lehrers durch den Schuleigentümer unmöglich - und nach § 24 lit a PrivSchG strafbar - geworden. Gleichzeitig bildet dieser Sachverhalt einen wichtigen Grund für die vorzeitige Lösung des Dienstverhältnisses im Sinn des § 34 A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.1970

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