Entscheidungen zu § 30 Abs. 6 VBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2002/12/4 9ObA235/02b

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Entscheidung | OGH | 04.12.2002

TE OGH 2001/3/8 8ObA210/00s

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Entscheidung | OGH | 08.03.2001

RS OGH 2001/3/8 8ObA210/00s, 9ObA235/02b, 9ObA37/15d

Norm: VBG 1948 §30 Abs5VBG 1948 §30 Abs6WehrG §12
Rechtssatz: Nach § 30 Abs 6 VBG 1948 sind bei der Ermittlung der Ausbildungskosten die Kosten einer Grundausbildung, die Kosten der Vertretung und die Bezüge des Vertragsbediensteten - ausgenommen die Reisegebühren - nicht zu berücksichtigen, woraus sich aber ableiten lässt, dass sämtliche andere Ausbildungskosten "zu berücksichtigen" sind. Der Gesetzgeber hat hier eine pauschale Regelung zur Er... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.2001

Entscheidungen 1-3 von 3

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