Norm: nö GdVBG §26 Abs9VBG §24 Abs9
Rechtssatz: Eine Zeit, während der ein Dienstantritt wegen einer unberechtigten Entlassung durch den Arbeitgeber nicht in Betracht kommt, ist nicht als Dienstverhinderung wegen eines Unfalles oder einer Krankheit anzusehen. Entscheidungstexte 8 ObA 178/00k Entscheidungstext OGH 11.01.2001 8 ObA 178/00k Veröff: SZ 74/2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1155ABGB §1158 VIABGB §1159BEinstG §8 Abs2NÖ VBG §26 Abs9
Rechtssatz: Der unwirksam gekündigte Dienstnehmer (hier: § 8 Abs 2 BEinstG) kann den weitere Leistungsbereitschaft voraussetzenden Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen. Ein erstmals rund drei Jahre nach Beendigung des Leistungsaustausches erhobenes Fortsetzungsbegehren ist verfristet. Den Dienstnehmer trifft gegenüber dem Dienstgeber zum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei bis Mai 1981 als sogenannter "ständiger freier Mitarbeiter" in der Jugendredaktion tätig. Diese Tätigkeit nahm die Arbeitskraft des Klägers hauptsächlich in Anspruch. Unmittelbarer Vorgesetzter des Klägers war der Redakteur A***** Z*****. Dieser unterstand dem Leiter der Hauptabteilung Gesellschaft, Jugend und Familie Professor H***** H*****. Im Jahre 1981 war es üblich, daß ein Redakteur, der einen freien Mitarbeiter nich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVABGB §1162bAngG §29 INÖ VBG §26 Abs9
Rechtssatz: Der die Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers voraussetzende Fortsetzungsanspruch kann nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 9 ObA 37/92 Entscheidungstext OGH 29.04.1992 9 ObA 37/92 Veröff: WBl 1992,301 = Arb 11023 9 ObA 270/97i Entsche... mehr lesen...