Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des zulässigerweise gestellten (9 ObA 2091/96g) Feststellungsbegehrens zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des zulässigerweise gestellten (9 ObA 2091/96g) Feststellungsbegehrens zutreffend bejaht. Es r... mehr lesen...
Norm: nö GdVBG §26 Abs7
Rechtssatz:
War ein Vertragsbediensteter nach der Konsumation seiner Pflegefreistellung als einzige Betreuungsperson seiner Kinder und Lebensgefährtin an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert, liegen "andere, wichtige
Gründe: " vor, die diese Verhinderung rechtfertigen. Sein Anspruch auf den Monatsbezug bleibt daher erhalten. (§ 48 ASGG). War ein Vertragsbediensteter nach der Konsumation seiner Pflegefre... mehr lesen...