Norm: AuffOG §3 Abs2
Rechtssatz:
Einbringung einer Klage aus dem angeblich nichtigen Kaufvertrag ist kein rechtsgeschäftlicher Verzicht im Sinne des § 3 Abs 2 AuffOG. Einbringung einer Klage aus dem angeblich nichtigen Kaufvertrag ist kein rechtsgeschäftlicher Verzicht im Sinne des Paragraph 3, Absatz 2, AuffOG.
Entscheidungstexte Rkv 1/62 Entscheidungstext OGH 09.11.... mehr lesen...