Mit Bescheid des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vom 27. Juli 2010 wurde über Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 7 Abs. 8 Arzneimittelbetriebsordnung 2009 festgestellt, dass er auf Grund der von ihm vorgelegten Unterlagen nicht die (an eine sachkundige Person zu stellenden) Anforderungen des § 7 Abs. 3 Z. 2 Arzneimittelbetriebsordnung 2009 erfülle. Mit Bescheid des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vom 27. Juli 2010 wurde über Antrag des Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1330150082/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: 32001L0083 Humanarzneimittel-RL Art49 Abs2;32001L0083 Humanarzneimittel-RL Art49 Abs3;AMBO 2009;EURallg;
Rechtssatz: Die Arzneimittelrichtlinie verlangt von einer sachkundigen Person eine mindestens zweijährige praktische Erfahrung, räumt den Mitgliedstaaten aber gleichzeitig die Befugnis ein, von diesem Erfordernis abzuweichen un... mehr lesen...